Liebe Eltern,
Es wurde die Frage an uns herangetragen, ob die Anmeldung zum Elternsprechtag verpflichtend ist und/oder ob das die einzige Möglichkeit ist, über die Schüler/-innen mit den Lehrkräften zu sprechen.
Ganz klare Antwort: 2 x NEIN
Grundsätzlich ist die Zusammenarbeit von Eltern und Schule im §2 des SchulG RLP geregelt. Als nächstes greift dann der §8 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung).
Das bedeutet dann, dass Ihr als Eltern die Freiheit habt, an solchen Sprechtagen teilzunehmen oder eben nicht. Die Schule muss jedoch Möglichkeiten zum Austausch und Einblick in die Leistungen der Kinder (unter Anderen) ermöglichen. Und da der Gesprächszeitraum mit 15 bis 20 Minuten sehr kurz ist, ist das eher dazu gedacht, sich eine allgemeine Beurteilung durch die Lehrkräfte einzuholen.
Ihr habt jedoch jederzeit die Möglichkeit, mit der entsprechenden Lehrkraft Eures Kindes einen individuellen Termin abzustimmen, um etwas ausführlicher über die für Euch wichtigen Themen zu sprechen. Dazu könnt Ihr einfach per Email Kontakt mit der jeweiligen Lehrkraft aufnehmen. Die Liste aller Lehrer/-innen findet Ihr auf der Kant-Homepage. Da die Email-Adressen alle gleich aufgebaut sind, könnt Ihr in der Regel einfach lehrkraftnachname@kant-gymnasium-boppard.de nutzen. Alternativ auch über das Sekretariat mit der Bitte um Weiterleitung an die jeweilige Lehrkraft.